Mittwoch, 30. September 2009

Studieren und Steuern sparen

Die meisten haben während dem Studium mit dem Thema steuern nichts am Hut. Kommt mit dem Berufsstart das erste Gehalt aufs Konto und die erste Gehaltsabrechnung in´s Postfach ändert sich das sehr schnell.

Spannend ist daher folgende neue Entwicklung: Mit Urteil vom 18. Juni 2009 (Az. VI R 14/07) entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen für ein Studium, dem bereits eine Berufsausbildung vorangegangen ist, als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dazu gehören Studiengebühren, Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohn- und Studienort sowie Aufwendungen für Fachliteratur und sonstige Arbeitsmittel.

Auch wenn man während des Studium kein Einkommen hat, mit denen man die Aufwendungen verrechnen kann, kann man sich den Aufwand als Verlustvortrag feststellen und in spätere Veranlagungszeiträume vortragen lassen. Dann mindern die vorgetragenen Werbungskosten die Steuerlast des später im Berufsleben verdienten Gehalts.

Einen ausführelichen Artikel dazu gibt es aktuell in der FAZ.

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