Als Student hat man auf Grund des geringen Einkommens häufig Anspruch auf einen Wohngeldberechtigungsschein. Der Wohngeldberechtigungsschein ist die Voraussetzung, um an eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung ran zu kommen.
Der Schein wird Einkommensabhängig erteilt und gilt immer für ein Jahr. Als Einzelner darf man über bis zu 12.000 EURO Jahreseinkommen verfügen, für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Grenze bei 18.000 EURO. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um 500 EURO. (In Berlin liegen die Grenzen übrigens höher als im Bundesschnitt. Wer eine Erklärung hat, warum das so ist, kann uns gerne eine Mail an service@allmaxx.de schreiben)
Wer als Student Geld von den Eltern bekommt, dem wir evtl. unterstellt, dass er keinen eigenständigen Haushalt führt. Das kann man aber in der Regel leicht widerlegen.
Wer den Schein dann in der Tasche hat, der kommt an eine meistens günstigere Sozialwohnung ran. Auf dem Wohngeldberechtigungsschein wird die zulässige Wohnungsgröße vom Amt festgelegt. Mehr Infos gibt es unter www.bmvbs.de
Wer dann in den eigenen vier Wänden lebt, kann sich mit unserer studentenhausrat gegen Schäden am Hausrat absichern. Das Ganze schon für 1,99 EURO pro Monat. Mehr Infos: http://www.studentenhausrat.de
Immer die Investoren
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sind schuld. Das Konzept ist super aber die Investoren verstehen es einfach
nicht.
Solche Aussagen habe ich in der letzten Zeit immer wieder gehört.
Insb...
vor 12 Jahren
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