Grob lässt sich das Thema so zusammen fassen:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dich ab für das Risiko, dass du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hilft dir, wenn du tatsächlich gar keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen kannst. Wenn Du also nach dem Studium wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht wie geplant als Ingenieur arbeiten kannst, bekommst du Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bist du so stark beeinträchtigt, dass du auch nicht mehr als Pförtner arbeiten kannst hilft die eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Wenn du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst und in den 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit min. 3 Jahre lang eingezahlt hast. Diese sogenannte Wartezeit entfällt, wenn die Erwerbsunfähigkeit unter anderem aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Schädigung während des Wehrdienstes oder Zivildienstes eingetreten ist.
Es wird dabei zwischen voller Erwerbsunfähigkeit (man kann nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten) und einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit (man kann noch 3-6 Stunden pro tag arbeiten) unterschieden. Diese Einstufung spielt für die Höhe der Rente eine entscheidende Rolle.
Früher (bis zum 1. Januar 2001)war man über die gesetzliche Rentenversicherung auch gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert. Diesen Schutz gibt es heute nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.
Genaue Infos, wie das funktioniert findest du unter
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Wer sich heute gegen das Risiko absichern möchte, das ein Verdienstausfall im Zweifel über viele Jahre mit sich bringt, muss sich privat versichern. Wenn man sich mal überlegt, dass man z.B. 10 Jahre Verdienstausfall überbrücken muss, dann ist das Risiko enorm.
Die Schwierigkeit ist dass das Risiko der Berufsunfähigkeit mit zunehmendem Alter steigt. Wirklich gut vorsorgen kann man aber nur solange man noch jung und gesund ist. Wenn einen schon die ersten Zipperlein plagen wird man nämlich im Zweifel von der Versicherung gar nicht mehr angenommen. Daher sollte man so früh wie möglich einsteigen. Dann sind die Beiträge gering und man ist in der Regel noch gesund.
Beim Abschluss muss man darauf achten, dass im Versicherungsvertrag das Thema abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist. Ansonsten kann einen der Versicherer im Zweifel auf einen anderen noch ausübbaren Beruf verweisen und man bekommt erst einmal kein Geld von der Versicherung.
Siehe dazu auch http://allmaxx.de/studentenschutzbrief/berufsunfaehigkeit-quiz
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Immer die Investoren
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sind schuld. Das Konzept ist super aber die Investoren verstehen es einfach
nicht.
Solche Aussagen habe ich in der letzten Zeit immer wieder gehört.
Insb...
vor 12 Jahren
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