Mittwoch, 16. September 2009

Wann muss man als Student eigentlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen?

Studentische Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Versicherungsfrei sind sie nur, wenn:

* die Beschäftigung geringfügig ist im Sinne des § 8 SGB IV (monatlicher Arbeitsverdienst bis 400 Euro oder Befristung innerhalb eines Jahres auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage),
* während des Studiums ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum (Zwischenpraktikum) geleistet wird,
* ein nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum unentgeltlich oder gegen ein monatliches Entgelt bis 400 Euro ausgeübt wird.

HINWEIS: Wer im Kalenderjahr min. 1 Tag rentenversicherungspflichtig ist / war, hat ein Anrecht auf Riester-Förderung. Es könnte sich lohnen eine solche Versicherung abzuschließen. Sollte man im Jahr später keinen entsprechenden Job haben kann man die Versicherung auch beitragsfrei stellen und dann wieder aufleben lassen, wenn man wieder jobbt. Ein unverbindliches Riester-Angebot kannst du unter http://allmaxx.de/riester-rente anfordern. Fragen beantwortet Dir auch unser Serviceteam unter vdl-beratung@allmaxx.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

jobs.studieren.de: Aktuelle Jobangebote für Studenten

Studis Online - News rund ums Studium