Mittwoch, 30. September 2009

Studieren und Steuern sparen

Die meisten haben während dem Studium mit dem Thema steuern nichts am Hut. Kommt mit dem Berufsstart das erste Gehalt aufs Konto und die erste Gehaltsabrechnung in´s Postfach ändert sich das sehr schnell.

Spannend ist daher folgende neue Entwicklung: Mit Urteil vom 18. Juni 2009 (Az. VI R 14/07) entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen für ein Studium, dem bereits eine Berufsausbildung vorangegangen ist, als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dazu gehören Studiengebühren, Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohn- und Studienort sowie Aufwendungen für Fachliteratur und sonstige Arbeitsmittel.

Auch wenn man während des Studium kein Einkommen hat, mit denen man die Aufwendungen verrechnen kann, kann man sich den Aufwand als Verlustvortrag feststellen und in spätere Veranlagungszeiträume vortragen lassen. Dann mindern die vorgetragenen Werbungskosten die Steuerlast des später im Berufsleben verdienten Gehalts.

Einen ausführelichen Artikel dazu gibt es aktuell in der FAZ.

Montag, 28. September 2009

Riester für Studis?

Studenten haben meistens kein oder nur wenig Geld zur freien Verfügung. Daher spielt das Thema Vorsorge eigentlich keine Rolle. Es macht aber auch bei sehr kleinem Budget Sinn mal kurz über das Thema Riesterabsicherung nachzudenken.

Bei der Riester-Rente unterstützt der Staat die eigene Rentenvorsorge mit sogenannten Zulagen. Ein Single bekommt hier aktuell 154€ pro Jahr vom Staat. Jeder der unter 25 in das Thema einsteigt bekommt außerdem einmalig noch einmal 200 € extra.

Spannend ist, dass sich die Beiträge, die man selbst leisten muss vom Einkommen abhängen, d.h. je mehr man verdient, desto mehr muss man in ein Riesterprodukt einzahlen, um die Zulage in voller Höhe zu bekommen. Allerdings gibt es auch eine Untergrenze. Diese liegt aktuell b ei 60€.

Wer als Student wenig verdient, liegt in der Region der Untergrenze und kann sich mit 60€ Jahresbeitrag bis zu 354€ (154€ jährlich plus 200 € einmalig) Zulagen sichern. Das ist ein guter Deal!

Wichtig ist, dass nur derjenige Anspruch auf die Zulagen hat, der auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Wer also in den Semesterferien oder neben dem Studium arbeitet und mehr als 400€ (Minijobs sind nicht rentenversicherungspflichtig) verdient, ist dabei.

Selbst wenn man im kommenden Jahr nicht zulagenberechtigt ist, ist das nicht tragisch, da man dann im Zweifel den Vertrag erst einmal beitragsfrei stellen kann bis man wieder einen entsprechenden Job hat.

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