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Montag, 21. September 2009

Sparen bei der Autoversicherung

Gegen Ende des Jahres überbieten sich die Anbieter von KFZ-Versicherungen mit günstigen Angeboten. Grund ist dass eine solche Versicherung in der Regel für ein Jahr abgeschlossen wird und die Versicherungsperiode häufig dem Kalenderjahr entspricht. Man hat dann die Möglichkeit hat seinen Vertrag zum 31.12. zu kündigen. Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig bei der bestehenden Versicherung ankommt. Stichtag ist da der 30. November. Das Versicherungsjahr endet aber nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr. Aufschluss darüber gibt der Versicherungsschein der aktuellen Versicherung.

Der harte Konkurrenzkampf zwischen den Versicherern sorgt dafür, dass man mit einem Wechsel in der Regel immer noch mal ein paar Euro sparen kann.

Es gibt auch noch andere Möglichkeiten aus dem laufenden Vertrag auszusteigen. Bei einer Beitragserhöhung der Auto-Versicherung, darf man kündigen. Es ist unerheblich, wie viele Cents oder Euros aufgeschlagen werden. Wichtig ist nur, dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes trotz Erhöhung nicht ändert. Nach dem Eingang der Mitteilung hat man einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Als Kündigungsgrund sollte die Beitragserhöhung für die Pkw-Versicherung ausdrücklich genannt werden.

Ein Unfall ist zwar nicht wünschenswert, aber dennoch eine Gelegenheit, die Pkw-Versicherung zu wechseln. Ist der Schadenfall gemeldet und reguliert (Ablehnung oder Erstattung), hat man auch in diesem Fall einen Monat Zeit, zu kündigen.


Ein neues Auto bietet auch die Möglichkeit, eine neue Auto-Versicherung abzuschließen. Hierbei ist es egal, ob das Auto fabrikneu ist oder ein Gebrauchtwagen.

Damit bei der Kündigung nichts schief geht, sollte man den Brief per Einschreiben mit Rückschein versenden. So kann man jederzeit nachweisen, dass die Fristen eingehalten wurden. Das Versicherungsjahr endet aber nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr. Aufschluss darüber gibt der Versicherungsschein der aktuellen Pkw-Versicherung.

Welche Angaben werden benötigt, um den Tarif zu berechnen?

Auch wenn man heute blitzschnell online berechnen kann, wie hoch der Beitrag für eine Kfz-Versicherung ist, muss man im Vorfeld die relevanten Unterlagen heraussuchen, um die notwendigen Angaben in die Felder des Tarifrechners eingeben zu können. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind wichtige Unterlagen für die Fahrzeugangaben, denn die meisten Daten können hier abgelesen werden. Eine wichtige Kenngröße für die Berechnung der Kfz-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse. Wer seine aktuelle Einstufung nicht kennt, kann auf der letzten Beitragsrechnung der bisherigen Versicherung nachsehen.

Persönliche Daten werden zunächst nicht abgefragt, schließlich geht es zunächst ums Fahrzeug. Ein wenig Fach-„chinesisch“ lässt sich auf dem Weg zur richtigen Kfz-Versicherung leider nicht vermeiden. So wird nach der HSN und der TSN gefragt, bevor man die Prämie berechnen kann.

Die HSN ist die Herstellerschlüsselnummer. Die Zahlen geben Aufschluss darüber, welchem Kfz-Hersteller das Fahrzeug zuzuordnen ist. Die TSN ist die Typschlüsselnummer, die über die Details des Fahrzeug-Modells informiert. Beide Angaben sind für das Berechnen des Angebotes notwendig, um das Fahrzeug bei der Haftpflicht und der Kasko Versicherung in die richtige Typklasse einstufen zu können.

Beide Nummern stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (im Fahrzeugschein) und in der Zulassungsbescheinigung Teil II (im Fahrzeugbrief). Die HSN ist ein vierstelliger Code, bei der TSN sind die ersten drei Stellen entscheidend. Ist das Kfz noch keine zwölf Jahre alt, wird das Berechnen der Versicherung einfacher.

Unter http://allmaxx.de/autoversicherung-student haben wir einen Vergleichsrechner eingebaut mit dem man für den eigenen PKW den derzeit günstigsten Tarif berechnen kann.

Mittwoch, 16. September 2009

Wann muss man als Student eigentlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen?

Studentische Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Versicherungsfrei sind sie nur, wenn:

* die Beschäftigung geringfügig ist im Sinne des § 8 SGB IV (monatlicher Arbeitsverdienst bis 400 Euro oder Befristung innerhalb eines Jahres auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage),
* während des Studiums ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum (Zwischenpraktikum) geleistet wird,
* ein nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum unentgeltlich oder gegen ein monatliches Entgelt bis 400 Euro ausgeübt wird.

HINWEIS: Wer im Kalenderjahr min. 1 Tag rentenversicherungspflichtig ist / war, hat ein Anrecht auf Riester-Förderung. Es könnte sich lohnen eine solche Versicherung abzuschließen. Sollte man im Jahr später keinen entsprechenden Job haben kann man die Versicherung auch beitragsfrei stellen und dann wieder aufleben lassen, wenn man wieder jobbt. Ein unverbindliches Riester-Angebot kannst du unter http://allmaxx.de/riester-rente anfordern. Fragen beantwortet Dir auch unser Serviceteam unter vdl-beratung@allmaxx.de

Dienstag, 15. September 2009

Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit

Grob lässt sich das Thema so zusammen fassen:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dich ab für das Risiko, dass du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hilft dir, wenn du tatsächlich gar keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen kannst. Wenn Du also nach dem Studium wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht wie geplant als Ingenieur arbeiten kannst, bekommst du Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bist du so stark beeinträchtigt, dass du auch nicht mehr als Pförtner arbeiten kannst hilft die eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Wenn du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst und in den 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit min. 3 Jahre lang eingezahlt hast. Diese sogenannte Wartezeit entfällt, wenn die Erwerbsunfähigkeit unter anderem aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Schädigung während des Wehrdienstes oder Zivildienstes eingetreten ist.

Es wird dabei zwischen voller Erwerbsunfähigkeit (man kann nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten) und einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit (man kann noch 3-6 Stunden pro tag arbeiten) unterschieden. Diese Einstufung spielt für die Höhe der Rente eine entscheidende Rolle.

Früher (bis zum 1. Januar 2001)war man über die gesetzliche Rentenversicherung auch gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert. Diesen Schutz gibt es heute nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.

Genaue Infos, wie das funktioniert findest du unter

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de


Wer sich heute gegen das Risiko absichern möchte, das ein Verdienstausfall im Zweifel über viele Jahre mit sich bringt, muss sich privat versichern. Wenn man sich mal überlegt, dass man z.B. 10 Jahre Verdienstausfall überbrücken muss, dann ist das Risiko enorm.

Die Schwierigkeit ist dass das Risiko der Berufsunfähigkeit mit zunehmendem Alter steigt. Wirklich gut vorsorgen kann man aber nur solange man noch jung und gesund ist. Wenn einen schon die ersten Zipperlein plagen wird man nämlich im Zweifel von der Versicherung gar nicht mehr angenommen. Daher sollte man so früh wie möglich einsteigen. Dann sind die Beiträge gering und man ist in der Regel noch gesund.

Beim Abschluss muss man darauf achten, dass im Versicherungsvertrag das Thema abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist. Ansonsten kann einen der Versicherer im Zweifel auf einen anderen noch ausübbaren Beruf verweisen und man bekommt erst einmal kein Geld von der Versicherung.

Siehe dazu auch http://allmaxx.de/studentenschutzbrief/berufsunfaehigkeit-quiz

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