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Montag, 28. September 2009

Riester für Studis?

Studenten haben meistens kein oder nur wenig Geld zur freien Verfügung. Daher spielt das Thema Vorsorge eigentlich keine Rolle. Es macht aber auch bei sehr kleinem Budget Sinn mal kurz über das Thema Riesterabsicherung nachzudenken.

Bei der Riester-Rente unterstützt der Staat die eigene Rentenvorsorge mit sogenannten Zulagen. Ein Single bekommt hier aktuell 154€ pro Jahr vom Staat. Jeder der unter 25 in das Thema einsteigt bekommt außerdem einmalig noch einmal 200 € extra.

Spannend ist, dass sich die Beiträge, die man selbst leisten muss vom Einkommen abhängen, d.h. je mehr man verdient, desto mehr muss man in ein Riesterprodukt einzahlen, um die Zulage in voller Höhe zu bekommen. Allerdings gibt es auch eine Untergrenze. Diese liegt aktuell b ei 60€.

Wer als Student wenig verdient, liegt in der Region der Untergrenze und kann sich mit 60€ Jahresbeitrag bis zu 354€ (154€ jährlich plus 200 € einmalig) Zulagen sichern. Das ist ein guter Deal!

Wichtig ist, dass nur derjenige Anspruch auf die Zulagen hat, der auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Wer also in den Semesterferien oder neben dem Studium arbeitet und mehr als 400€ (Minijobs sind nicht rentenversicherungspflichtig) verdient, ist dabei.

Selbst wenn man im kommenden Jahr nicht zulagenberechtigt ist, ist das nicht tragisch, da man dann im Zweifel den Vertrag erst einmal beitragsfrei stellen kann bis man wieder einen entsprechenden Job hat.

Montag, 21. September 2009

Sparen bei der Autoversicherung

Gegen Ende des Jahres überbieten sich die Anbieter von KFZ-Versicherungen mit günstigen Angeboten. Grund ist dass eine solche Versicherung in der Regel für ein Jahr abgeschlossen wird und die Versicherungsperiode häufig dem Kalenderjahr entspricht. Man hat dann die Möglichkeit hat seinen Vertrag zum 31.12. zu kündigen. Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig bei der bestehenden Versicherung ankommt. Stichtag ist da der 30. November. Das Versicherungsjahr endet aber nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr. Aufschluss darüber gibt der Versicherungsschein der aktuellen Versicherung.

Der harte Konkurrenzkampf zwischen den Versicherern sorgt dafür, dass man mit einem Wechsel in der Regel immer noch mal ein paar Euro sparen kann.

Es gibt auch noch andere Möglichkeiten aus dem laufenden Vertrag auszusteigen. Bei einer Beitragserhöhung der Auto-Versicherung, darf man kündigen. Es ist unerheblich, wie viele Cents oder Euros aufgeschlagen werden. Wichtig ist nur, dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes trotz Erhöhung nicht ändert. Nach dem Eingang der Mitteilung hat man einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Als Kündigungsgrund sollte die Beitragserhöhung für die Pkw-Versicherung ausdrücklich genannt werden.

Ein Unfall ist zwar nicht wünschenswert, aber dennoch eine Gelegenheit, die Pkw-Versicherung zu wechseln. Ist der Schadenfall gemeldet und reguliert (Ablehnung oder Erstattung), hat man auch in diesem Fall einen Monat Zeit, zu kündigen.


Ein neues Auto bietet auch die Möglichkeit, eine neue Auto-Versicherung abzuschließen. Hierbei ist es egal, ob das Auto fabrikneu ist oder ein Gebrauchtwagen.

Damit bei der Kündigung nichts schief geht, sollte man den Brief per Einschreiben mit Rückschein versenden. So kann man jederzeit nachweisen, dass die Fristen eingehalten wurden. Das Versicherungsjahr endet aber nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr. Aufschluss darüber gibt der Versicherungsschein der aktuellen Pkw-Versicherung.

Welche Angaben werden benötigt, um den Tarif zu berechnen?

Auch wenn man heute blitzschnell online berechnen kann, wie hoch der Beitrag für eine Kfz-Versicherung ist, muss man im Vorfeld die relevanten Unterlagen heraussuchen, um die notwendigen Angaben in die Felder des Tarifrechners eingeben zu können. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind wichtige Unterlagen für die Fahrzeugangaben, denn die meisten Daten können hier abgelesen werden. Eine wichtige Kenngröße für die Berechnung der Kfz-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse. Wer seine aktuelle Einstufung nicht kennt, kann auf der letzten Beitragsrechnung der bisherigen Versicherung nachsehen.

Persönliche Daten werden zunächst nicht abgefragt, schließlich geht es zunächst ums Fahrzeug. Ein wenig Fach-„chinesisch“ lässt sich auf dem Weg zur richtigen Kfz-Versicherung leider nicht vermeiden. So wird nach der HSN und der TSN gefragt, bevor man die Prämie berechnen kann.

Die HSN ist die Herstellerschlüsselnummer. Die Zahlen geben Aufschluss darüber, welchem Kfz-Hersteller das Fahrzeug zuzuordnen ist. Die TSN ist die Typschlüsselnummer, die über die Details des Fahrzeug-Modells informiert. Beide Angaben sind für das Berechnen des Angebotes notwendig, um das Fahrzeug bei der Haftpflicht und der Kasko Versicherung in die richtige Typklasse einstufen zu können.

Beide Nummern stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (im Fahrzeugschein) und in der Zulassungsbescheinigung Teil II (im Fahrzeugbrief). Die HSN ist ein vierstelliger Code, bei der TSN sind die ersten drei Stellen entscheidend. Ist das Kfz noch keine zwölf Jahre alt, wird das Berechnen der Versicherung einfacher.

Unter http://allmaxx.de/autoversicherung-student haben wir einen Vergleichsrechner eingebaut mit dem man für den eigenen PKW den derzeit günstigsten Tarif berechnen kann.

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