Dienstag, 13. Oktober 2009

Bei Studienklagen: Rechtsschutzversicherung muss zahlen

(Frankfurt/Main/dpa) Rechtsschutzversicherungen sind verpflichtet, auch bei mehreren gegen verschiedene Universitäten parallel erhobenen Klagen auf Studienzulassung die Kosten zu übernehmen.

Das geht aus einem am 29. September veröffentlichten, Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Klage des Vaters einer angehenden Medizinstudentin gegen das Versicherungsunternehmen statt (AZ 7 U 114/08).

Der Vater hatte insgesamt acht Universitäten auf Zulassung der Tochter zum ersten klinischen Semester verklagt. Dabei ging es vor den jeweiligen Verwaltungsgerichten hauptsächlich um die Fragen der tatsächlichen Kapazitätsauslastung der Hochschulen. Unter Hinweis auf dieses angeblich «rein interne Verwaltungsverfahren» weigerte sich die Versicherung, die Gerichts- und Anwaltskosten zu übernehmen.

Laut OLG-Urteil umfasst der Privat-Rechtsschutz allerdings stets auch den Verwaltungsrechtsschutz auf dem Gebiet des Hochschulrechts. Die noch in Ausbildung befindliche Tochter sei beim Vater mitversichert, heißt es in der Entscheidung. Maßgeblich sei die Tatsache, dass die Klage «hinreichend Aussicht auf Erfolg» biete und auch nicht «mutwillig» erscheine. Der klagende Vater habe zulässigerweise «einen Verstoß gegen den verfassungsmäßig gewährleisteten Zulassungsanspruch seiner Tochter infolge fehlerhafter Kapazitätsberechnungen der Universitäten» reklamiert.

Montag, 12. Oktober 2009

Was ist wichtig für Studenten?

Die goldenen Drei
Die wichtigsten drei Versicherungen, auf die kein Student verzichten darf, sind die Kranken-, die Haftpflicht- und die Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Doch der gesetzliche Schutz ist längst nicht mehr ausreichend. Vor allem im Bereich der Zahnheilkunde gibt es sehr große Lücken, die durch zusätzlichen Schutz geschlossen werden sollten. Ansonsten droht im Ernstfall ein finanzielles Fiasko, das sich gerade Studenten in der Regel nicht leisten können. Ob Krone, Implantat oder Keramik-Inlay – das sind kostspielige Maßnahmen, die entweder durch die private Krankenversicherung oder eben durch eine Krankenzusatzversicherung abgedeckt werden können. Während die erste Alternative nicht für alle zugänglich ist, stellt die zweite eine realistische und durchaus erschwingliche Möglichkeit dar. Studierende können bei einer Reihe von Anbietern sehr günstige Angebote bekommen.
Die Haftpflichtversicherung ist natürlich für jeden ein Muss. Das liegt daran, dass derjenige, der einer Person einen Schaden zugefügt hat, mit seinem gesamten Vermögen dafür haftet. Bei einem Handy oder einer Geldbörse ist der Schadensersatz zwar immer noch bezahlbar. Doch wenn es um einen teuren Rechner geht, um besonders wertvolle Kunstobjekte oder gar um Menschenleben, dann können die Ansprüche schnell in die Millionenhöhe gehen.
Die dritte Versicherung, die vor allem für Studenten sehr wichtig ist, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerade diese Versicherungsform wird häufig enorm unterschätzt. Doch aufgepasst! Vor allem die Generation der heutigen Studenten sollte sich den Abschluss einer BU-Police in Ruhe überlegen, da für sie kein gesetzlicher Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit mehr besteht. Gleichzeitig steigen immer mehr junge Menschen aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Beruf aus.

Die silbernen Vier
Eine weitere Versicherungsgruppe stellt ebenfalls einen sinnvollen Schutz dar. Sollten die Finanzen jedoch knapp sein, kann man hier getrost an dem einen oder anderen Ende sparen. Gemeint sind die Unfallversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Hausratversicherung und ein umfassender Reiseschutz. Bei der Rechtsschutzversicherung können Studierende auch vom Versicherungsschutz der Eltern profitieren. Das gilt unter Umständen im Übrigen auch für die private Haftpflichtversicherung. Man sollte gründlich alle Versicherungsverträge überprüfen, um bestimmte Richtlinien nicht zu übersehen, die eine solche Möglichkeit gewähren. Der Schutz durch die Versicherung der Eltern führt meistens zu keiner Verteuerung der Prämie oder zu etwaigen Leistungseinbüßen.

Dienstag, 6. Oktober 2009

Sozialwohnung für Studenten

Als Student hat man auf Grund des geringen Einkommens häufig Anspruch auf einen Wohngeldberechtigungsschein. Der Wohngeldberechtigungsschein ist die Voraussetzung, um an eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung ran zu kommen.

Der Schein wird Einkommensabhängig erteilt und gilt immer für ein Jahr. Als Einzelner darf man über bis zu 12.000 EURO Jahreseinkommen verfügen, für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Grenze bei 18.000 EURO. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um 500 EURO. (In Berlin liegen die Grenzen übrigens höher als im Bundesschnitt. Wer eine Erklärung hat, warum das so ist, kann uns gerne eine Mail an service@allmaxx.de schreiben)

Wer als Student Geld von den Eltern bekommt, dem wir evtl. unterstellt, dass er keinen eigenständigen Haushalt führt. Das kann man aber in der Regel leicht widerlegen.

Wer den Schein dann in der Tasche hat, der kommt an eine meistens günstigere Sozialwohnung ran. Auf dem Wohngeldberechtigungsschein wird die zulässige Wohnungsgröße vom Amt festgelegt. Mehr Infos gibt es unter www.bmvbs.de

Wer dann in den eigenen vier Wänden lebt, kann sich mit unserer studentenhausrat gegen Schäden am Hausrat absichern. Das Ganze schon für 1,99 EURO pro Monat. Mehr Infos: http://www.studentenhausrat.de

jobs.studieren.de: Aktuelle Jobangebote für Studenten

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